Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen durch Sachkundige auf Zustand und Funktion sofort geprüft werden. Einen Nachweis über Zustand und Funktion stellt der Sachkundige aus, den der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat.
Diese Bescheinigung ist auf Verlangen der Kommune vorzuzeigen. Nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen von 2013 müssen sämtliche Abwasserkanäle von Grundstücken in Wasserschutzgebieten auf Dichtheit überprüft werden.
Bei einer Änderung (z.B. durch Sanierung) einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Zustands- und Funktionsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung.
Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung, Zeiträume und Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung zu ändern.Die Techniker von Kanaltechnik Ungerechts bieten Ihnen die Expertise und die professionelle Ausrüstung um die Dichtheitsprüfung für Ihre Abwasseranlage durchzuführen und eventuelle Mängel zu beseitigen.
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Die Funktionsprüfung darf nur von Fachkräften, die durch die IHK, die zuständige Handwerkskammer oder die Ingenieurkammer Bau NRW zertifiziert sind, durchgeführt werden. Die Kanaltechnik Ungerechts GmbH besitzt die erforderliche Zulassung.Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Sachkundigen in einer landesweiten Liste zusammengeführt. Diese finden Sie hier.
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