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Dichtheitsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung von Abwasserleitungen: rechtliche Verpflichtungen

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen durch Sachkundige auf Zustand und Funktion sofort geprüft werden. Einen Nachweis über Zustand und Funktion stellt der Sachkundige aus, den der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat.

Diese Bescheinigung ist auf Verlangen der Kommune vorzuzeigen. Nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen von 2013 müssen sämtliche Abwasserkanäle von Grundstücken in Wasserschutzgebieten auf Dichtheit überprüft werden.

Bei einer Änderung (z.B. durch Sanierung) einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Zustands- und Funktionsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung.

Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung, Zeiträume und Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung zu ändern.
Die Techniker von Kanaltechnik Ungerechts bieten Ihnen die Expertise und die professionelle Ausrüstung um die Dichtheitsprüfung für Ihre Abwasseranlage durchzuführen und eventuelle Mängel zu beseitigen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Wer ist verpflichtet die Dichtheitsprüfung durchzuführen?

  • Alle Haus- und Grundstückseigentümer innerhalb von Wasserschutzgebieten müssen die Abwasserleitungen überprüfen lassen.
  • Für bereits bestehende Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet vor Baujahr 1965, muss die Zustands- und Funktionsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
  • Für alle anderen bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten wurde die Frist zur Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2020 ausgeweitet. Eine Liste der in Mönchengladbach in einem Wasserschutzgebiet befindlichen Grundstücke
    finden Sie hier.


Warum ist die Funktionsprüfung so wichtig?

  • Undichte Leitungen, die der Beseitigung von Schmutzwasser über die öffentliche Abwasseranlage dienen, führen zur Verunreinigung des Bodens durch Schadstoffe und verschlechtern die Qualität des Grundwassers.
  • Um das Grundwasser rein zu halten, müssen auch private Abwasserleitungen der Funktionsprüfung unterzogen werden.
  • Laut §61 Abs. 2 Satz 1 WHG muss jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, Unterhaltung und Betrieb, sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst überwachen.


Welche Unternehmen dürfen die Funktionsprüfung vornehmen?

Die Funktionsprüfung darf nur von Fachkräften, die durch die IHK, die zuständige Handwerkskammer oder die Ingenieurkammer Bau NRW zertifiziert sind, durchgeführt werden. Die Kanaltechnik Ungerechts GmbH besitzt die erforderliche Zulassung.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Sachkundigen in einer landesweiten Liste zusammengeführt. Diese finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns auch für unsere anderen Dienstleistungen wie Rohrreinigung, Rückstausicherung und Kanalsanierung. Im Falle eines Rohrbruchs steht unser Notdienst zu Ihrer Verfügung.