Rückstauschutz
Millionen Hausbesitzer sind akut von Wasserschäden im Keller bedroht - sie wissen es nur noch nicht.
Zunehmende Starkregenfälle – nachhaltige Schäden
Anerkannte Meteorologen sind sich einig: Starkregenfälle werden zukünftig zunehmen. Die Abwasserkanäle sind aber in der Regel nur auf ein mittleres Regenereignis ausgelegt. Bei einem Wolkenbruch kann somit der Mischwasserkanal sehr schnell voll sein.
Dann wird das Abwasser durch die Rohre zurück in den Keller beziehungsweise Wohnräume gedrückt – aber nur, wenn entsprechende Sicherungen fehlen.
Die Folgen sind fatal: Schäden durch ruinierte Bodenbeläge, unbrauchbar gewordene Möbel, Elektrogeräte und Hausrat. Darüber hinaus lauern jede Menge Ärger und Kosten für die Hausbewohner. Die Räume müssen entfeuchtet und frisch renoviert werden.
Meist wird auch die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen.
Damit sinkt der Wert des Gebäudes.
Wir stellen Ihnen hier eine Broschüre zum Download bereit. Desweiteren finden Sie weitere Informationen in unseren Videos. Gerne beraten wir Sie auch unverbindlich und kostenlos vor Ort. Einen Termin können Sie ganz einfach und bequem am Telefon oder über unser Kontaktformular vereinbaren.
Klimaveränderung führt zu Starkregenfällen
Die letzten Sommer werden wohl viele Menschen nicht so schnell vergessen. Starkregenfälle machten weite Teile Deutschlands zum Katastrophengebiet. Autobahnen sowie ganze Straßenzüge in Stadt und Land wurden überflutet. Das Wasser drückte in die Keller, und Ölleitungen rissen, so dass neben dem Eindringen von Wasser und Schlamm auch hohe Schäden durch auslaufendes Heizöl verursacht wurden. Die Witterungsniederschläge zerstörten teilweise ganze Haushalte und verursachten schwerste Schäden.
Klimaforscher und anerkannte Meteorologen sind sich einig: Starkregenfälle wird es auch in Zukunft geben und das mit steigender Tendenz.
Kommunen haften nicht
Die Haftungsfragen sind kompliziert, wenn es um das Thema Rückstau geht.
Nach einem im Mai 2004 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs haften Kommunen beispielsweise nicht für Wasserschäden nach einem Jahrhundertregen im Falle höherer Gewalt. Darüber hinaus schreiben die Kommunen den Grundstücksbesitzern vor, dass sie sich gegen Rückstau selbst zu sichern haben.
Eine Versicherung ist möglich, aber...
Mit einer so genannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, kann man sich in der
Regel gegen Rückstau versichern. Allerdings müssen dann Rückstauverschlüsse eingebaut sein, die den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entsprechen.
Sonst drohen eingeschränkte Entschädigungen oder gar die Ablehnung von Ansprüchen.
Vorsorge ist wichtig
Man kann es also drehen und wenden wie man will, der „schwarze Peter“ bleibt immer beim Grundstücksbesitzer. Die entsprechende Vorsorge spielt deshalb
für Hausbesitzer und Bauherren sowie Renovierer eine wichtige Rolle. Denn sie haben nicht zu Unrecht Angst vor den Schäden und Folgekosten eines überfluteten
Kellers, zumal sie auch gegenüber ihren Mietern haften. Gefragt ist gute Beratung von kompetenten Fachleuten.