Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Einen Nachweis über die Dichtheit stellt der Sachkundige aus, den der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Diese Bescheinigung ist auf Verlangen der Kommune vorzuzeigen.
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Bei einer Änderung (z.B. durch Sanierung) einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung.
Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung, Zeiträume und Fristen für die Dichtheitsprüfung zu ändern.